Dr. med. Gisela Wagner
Fachärztin für Orthopädie
Ausführliche Anamneseerhebung = Krankheitsbericht der Patienten
Eingehende klinische Untersuchung
Ausschließlich nach Notwendigkeit und Absprache mit den Patienten, differenziert nach dem jeweils vorliegenden Krankheitsbild.
Veranlassung
Jede Untersuchungsform hat eine andere Aussagekraft.
Auf Wunsch Terminvereinbarungen möglich.
Sollte eine ambulante oder stationäre operative Behandlung notwendig werden,
kann auf Wunsch die Weiterleitung zu den entsprechenden Spezialisten erfolgen.
Wie zum Beispiel: